Bereits seit Oktober 2007 müssen Neuwagen mit geräuschoptimierten Reifen ausgerüstet sein.
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Ab Oktober2011 gilt diese Anforderung für alle neuen Reifen, welche auf Motorfahrzeuge und Anhänger montiert werden. Ausgenommen sind einzig Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit unter 80 Km/h oder mit einer Zulassung vor Oktober 1980. Erkennbar sind geräuschoptimierte Reifen auf der Reifen-Seitenwand mit einer „S“ Markierung im Bereich des ECE-Prüfzeichens.
Ab 1. November 2012 wird in der EU und gleichzeitigauch in der Schweiz ein Reifenlabel eingeführt. Zweck diese Labels ist es, dem Konsumenten harmonisierte Informationen über Rollwiderstand, Treibstoffeffizienz, Nasshafteigenschaften und das externe Rollgeräusch zu vermitteln.
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