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Ab dem 1. April 2010 müssen Kinder, wenn sie kleiner sind als 150 Zentimeter, bis zwölfjährig mit geprüften und gekennzeichneten Kinderrückhaltevorrichtungen gesichert werden. Bisher lag diese Altersgrenze bei sieben Jahren. Je nach Gewicht des Kindes ist dafür ein spezielles Sitzpolster, ein Kindersitz oder eine Babyschale nötig. Ältere oder grössere Personen müssen sich mit den normalen Gurten sichern.
Die Eltern können dies auf der jeweiligen Etikette anhand der Kennzeichnung «03» (oder höher) überprüfen. Rückhaltevorrichtungen der Version 01 oder 02 dürfen somit ab dem 1. April 2010 nicht mehr verwendet werden.
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