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Sicherheit



Ab 1. April 2010 Neue Kindersitz-Pflicht



Ab dem 1. April 2010 müssen Kinder, wenn sie kleiner sind als 150 Zentimeter, bis zwölfjährig mit geprüften und gekennzeichneten Kinderrückhaltevorrichtungen gesichert werden. Bisher lag diese Altersgrenze bei sieben Jahren. Je nach Gewicht des Kindes ist dafür ein spezielles Sitzpolster, ein Kindersitz oder eine Babyschale nötig. Ältere oder grössere Personen müssen sich mit den normalen Gurten sichern.


Die Rückhaltevorrichtungen müssen mindestens die Sicherheitsstandards des entsprechenden UNO-Abkommens in der Version 03 oder höher erfüllen (Economic Commission for Europe; UN-ECE, Nr. 44).


Die Eltern können dies auf der jeweiligen Etikette anhand der Kennzeichnung «03» (oder höher) überprüfen. Rückhaltevorrichtungen der Version 01 oder 02 dürfen somit ab dem 1. April 2010 nicht mehr verwendet werden.


Wer einen Schulbus-Dienst betreibt, muss künftig dafür besorgt sein, dass die Kinder noch besser geschützt sind.Ab 1. August 2012 müssen neue Schulbusse ein gleichwertiges Schutzniveau gewährleisten wie Personenwagen. Das bedeutet, dass entweder - wie in Personenwagen - geprüfte Kindersitze verwendet werden, oder dass der Bus eigentliche Kindersitze aufweist, die den gleichen Schutz bieten. Bereits in Gebrauch stehende Schulbusse dürfen weiter verwendet werden.




Bei Fragen oder einer Beratung rufen Sie uns an auf Tel. 044 437 24 60.







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